Unternehmen in das Branchenbuch eintragen

Thema: Allgemein | 9,876 views |

Kostenloser Eintrag im BranchenbuchErhöhen Sie Ihre Präsenz im Internet
Wir bieten Ärzten, Hotels, Autovermietungen, Friseuren und vielen anderen Unternehmern die Möglichkeit, Ihre Präsenz im Internet zu erhöhen. Unternehmen aller Branchen können dieses Angebot kostenlos nutzen. Falls Sie Interesse haben, lesen Sie bitte nachfolgende Hinweise genau durch. Wir werden Ihren Eintrag manuell prüfen und ablehnen, falls Sie sich nicht an diese Hinweise halten. Falls Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.

  • Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (* = Pflichtfeld) aus.
  • Veröffentlicht werden nur der Name der Einrichtung und die Beschreibung des Angebots.
  • Die Angabe des Vor- und Zunamens dient lediglich der Korrespondenz und wird nicht veröffentlicht. Falls Sie eine Email veröffentlichen möchten, müssen Sie diese in der Beschreibung angeben.
  • Bitte geben Sie unbedingt das richtige Bundesland / Kanton sowie Postleitzahl und Ort an, da wir die Unternehmen nach diesen Kriterien in unserem Verzeichnis ordnen. Falls Sie in mehreren Orten tätig sind, geben sie diese im Kommentarfeld ein.
  • Sie können mehrere Branchen auswählen. Falls eine Branche fehlt, können Sie diese im Kommentarfeld angeben.
  • Die Beschreibung Ihres Angebots MUSS mindestens 250 Wörter betragen und Ihr Angebot umfassend widerspiegeln. Nutzen Sie hierbei Begriffe unter denen Sie bei Suchmaschinen gefunden werden möchten.
  • Ihr Unternehmen profitiert von einem Eintrag in unserem Branchenbuch dann am meisten, wenn der hier veröffentlichte Text nicht in genau gleiche Form auf Ihrer Homepage veröffentlicht wurde. Doppelt veröffentlichte Texte werden von Suchmaschinen als irrelevanter “double content” eingestuft und können dem Suchmaschinen-Ranking Ihrer eigenen Internet-Seite schaden.
  • Mit dem Absenden der Daten gewährleisten Sie, dass die von Ihnen übermittelten Daten, Ihr Unternehmen und Ihre Webseite nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder anwendbares Recht verstossen. Unzulässig sind danach insbesondere Inhalte und Tätigkeiten, die Rechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- oder Markenrechte Dritter verletzten, die staatsgefährdender, rassistischer, gewaltverherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.
Wichtiger Hinweis: Wir veröffentlichen KEINE Artikel unter 250 Wörtern. Einträge mit kürzeren Beschreibungen werden von uns grundsätzlich gelöscht! Gerne können wir den Text für Sie basierend auf Ihren Websiteinformationen für 99 Euro verfassen. Schicken Sie uns einfach eine Mail, falls Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten.
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